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Diakon sein

Diakon des Wortes

Bei der Weihe übergibt der Bischof dem Diakon das Evangelienbuch mit den Worten: “Empfange das Evangelium Christi: Zu seiner Verkündigung bist du bestellt. Was du liest, ergreife im Glauben. Was du glaubst, das verkünde und was du verkündest, das erfülle im Leben.“ Der Diakon ist beauftragt, das Evangelium zu verkünden, zu predigen und das Volk Gottes gemäß der Lehre der Kirche zu unterweisen. Die Mit­wir­kung in der Sakramenten- und Gemeindekatechese ist eine weitere Aufgabe. Die Dia­kone sind verpflichtet, sich durch andauerndes, gründliches Studium der Heiligen Schrift und der Überlieferung auf die Erfüllung dieser Sendung vorzubereiten.

Diakon der Liturgie

Quelle und Höhepunkt des Wirkens der Diakone ist und bleibt der Dienst bei der Feier der Eucharistie. Der Diakon empfängt das Weihesakrament, um als Amtsträger zusammen mit dem Bischof und den Priestern der Heiligung der christlichen Gemeinschaft zu dienen. Er assistiert bei der Eucharistiefeier und den anderen Gottesdiensten dem Bischof oder Priester entsprechend der liturgischen Ordnung.

Neben der feierlichen Verkündigung des Evangeliums obliegt dem Diakon das Formulieren der Fürbitten der Gläubigen. Mit dem Bischof und dem Priester ist er ordentlicher Spender der heiligen Kommunion. Er teilt sie während oder auch außerhalb der Eucharistiefeier aus und bringt sie als Wegzehrung den Kranken. Ihm obliegt auch die Leitung etwaiger Wort­gottes­feiern am Sonntag, wenn kein Priester zur Verfügung steht.

Mit dem Bischof und dem Priester ist der Diakon ordentlicher Spender der Taufe. Er kann zur Assistenz der kirchlichen Trauung beauftragt werden. Der Diakon verrichtet das Stun­den­gebet und leitet das Volk Gottes zu diesem Gebetsdienst an. Nach der Vorgabe des Bene­diktio­nale leitet er die ihm zustehenden Segnungsfeiern. Dem Diakon ist auch die Feier der kirch­lichen Trauung und des Begräbnisses anvertraut.

Diakon der Nächstenliebe

Aufgrund des besonderen Auftrags und der Weihegnade sind Diakone seit alters her haupt­verantwortlich in der Diakonie der Nächstenliebe tätig. Was also Sorge des Bischofs, Aufgabe der Priester und des ganzen Gottesvolkes ist, wird dem Diakon als be­son­derer Dienst übertragen und prägt sein Leben und Wirken. Er soll sich be­mü­hen, allen zu dienen und dabei den Leidenden und Sündern besondere Auf­merk­sam­keit schenken. In enger Zusammenarbeit mit dem Bischof und den Priestern als Vor­steher der Pfarrgemeinden tragen Diakone die Hauptverantwortung für die leib­lichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit in den jeweiligen kirchlichen Teil­be­rei­chen.

Insgesamt haben die Diakone im Auftrag des Bischofs eine besondere und oft auch lei­tende Verantwortung in der diakonischen Entwicklung der Gemeinden, in der För­de­rung und Koordination der verschiedenen Dienste der Nächstenliebe und der Seelsorge sowie in der Gesellschaftsverantwortung der Kirche. Dazu gehört auch die Sorge für die Menschen, die der Kirche noch fern stehen oder sich von die­ser ent­fremdet haben.

Nicht nur in ihren kirchlichen Diensten, sondern auch in ihren bürgerlichen Berufen sol­len die Diakone zur Umgestaltung der Welt nach christlicher Ordnung beitragen. Ebenso sollen sie darauf achten, dass sie die Nächstenliebe vor allem gegenüber ih­ren Fa­milienangehörigen als ihre Allernächsten nicht vernachlässigen.

Besondere Aufgaben in den Pfarrgemeinden

In Zeiten, wo nicht in allen Pfarrgemeinden ein Priester wohnt, gilt es entsprechend seinen diakonalen Aufgaben den zuständigen Priestern zur Seite zu stehen, um bei der Lei­tung der Pfarre und der Erfüllung der Seelsorgeaufgaben zu helfen.

Wenn auch die Sonntagspflicht nur durch den Besuch einer Eucharistiefeier erfüllt ist, ist es eine Notwendigkeit des Diakons in Gemeinden, in denen eine Sonntagsfeier nicht stattfinden kann, zu gewährleisten, dass sich diese am Sonntag zu einer Wort­gottes­feier versammelt.